Familienrecht

Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft stellen manchmal Herausforderungen dar, die einer rechtlichen Beurteilung bedürfen.

Dabei kann ein individuell gestalteter Ehevertrag bereits zu Zeiten intakter Ehe oder Lebenspartnerschaft die notwendige Sicherheit für schwierige Zeiten bieten.

Das Ende von Ehe, Familie oder Lebenspartnerschaft ist stets mit tiefgreifenden Veränderungen verbunden, die die Betroffenen nicht nur emotional schwer belasten, sondern auch zu wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen führen können. Dabei ist es wichtig, die mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen so früh wie möglich zu beantworten, um so die Grundlage für eine einvernehmliche Regelung zu schaffen.

Wir zählen es zu unseren Stärken, Sie familienrechtlich umfassend zu beraten, um mögliche Konflikte und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Zudem ist es uns ein großes Anliegen, Sie bei einer gütlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Ehegatten/Lebenspartner oder mit Ihrem nichtehelichen Lebenspartner zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen tragfähige Vereinbarungen und Verträge zu erarbeiten, die Ihnen dann kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren ersparen.

Sofern es jedoch erforderlich ist, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gerichtlich und außergerichtlich. Wir legen dabei großen Wert darauf, unseren Mandanten Vertrauen, Qualität und Zuverlässigkeit zu gewähren, da in familienrechtlichen Streitigkeiten der Anwalt häufig der letzte Halt ist.

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